
Fördermittel
Fördermittelbeantragung
Allgemein
Um Fördermittel beim BAfA und KfW nach BEG EM beantragen zu können, wird ein Energieeffizienz-Experte benötigt. Fördermittel können nur gewährt werden, wenn bei Antragstellung noch kein Auftrag an ein Fachunternehmen vergeben wurde. Ein Angebot sollte bereits vor der Fördermittelbeantragung eingeholt werden.
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Ablauf
Schritt 1 – Prüfung
Nach Prüfung des von Ihnen eingeholten Angebotes des Fachunternehmens, erstellen wir die technische Projektbeschreibung (TPB) und reichen diese bei der Förderstelle ein.
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Schritt 2 – Umsetzung
Das Fachunternehmen setzt die Sanierungsmaßnahme (z. B. Fenstertausch) um.
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Schritt 3 – Abschluss
Anschließend prüfen wir anhand von Fotos und einer Bescheinigung des Fachunternehmens, ob die Sanierungsmaßnahme förderfähig umgesetzt wurde. Des Weiteren erstellen wir einen technischen Projektnachweis (TPN) und reichen diesen bei der Förderstelle ein.
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Vorteile
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Beantragung erfolgt durch einen Energieeffizienz-Experten (bei den meisten Maßnahmen Pflicht)
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50 % der Beantragungskosten werden vom BAfA übernommen
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Kosten
Einfamilienhaus (bis 2 Wohnungen): 600,- €, Eigenanteil 300,- €
Mehrfamilienhaus (3 bis 5 Wohnungen): 990,- €, Eigenanteil 495,- €
Mehrfamilienhaus (6 bis 14 Wohnungen): 1.500,- €, Eigenanteil 750,- €
Mehrfamilienhaus (ab 15 Wohnungen): 100,- €/WE*, Eigenanteil 50,- €/WE
*WE = Wohneinheit/Wohnung
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Heizungsförderung über KfW
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Im Februar 2024 ist das KfW-Programm 458 gestartet: »Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude«. Ein Zuschuss bis zu 23.500 € lockt Eigentümerinnen und Eigentümer von einem Einfamilienhaus, wenn sie eine klimafreundliche Heizung kaufen und installieren. Etwa für Hybridheizungen und H2-(ready)-Heizungen gelten Einschränkungen bei der Förderung. Die KfW akzeptiert zum Beispiel Brennstoffzellenheizungen, solarthermische Anlagen oder Anschlüsse an ein Wärmenetz:
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Bei Wohngebäuden vergibt die KfW eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten für die Maßnahme.
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Eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe erbringt einen Effizienzbonus von 5 Prozent, sofern Wasser, Abwasser oder das Erdreich als Wärmequelle dienen. Der Effizienzbonus fällt ebenso an, wenn ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.
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Betreiben Sie eine Öl‑, Kohle‑, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung? Oder nutzen Sie seit über 20 Jahren eine Biomasse- oder Gasheizung? Wenn Eigentümer in ihrem Einfamilienhaus oder ihrer Eigentumswohnung leben, sinken die Kosten beim Austausch solch einer veralteten Heizung – durch den Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Dieser Vorteil lässt sich bis 31. Dezember 2028 ausschöpfen. Danach verliert der Bonus alle zwei Jahre 3 Prozentpunkte. Ab 1. Januar 2037 entfällt dieser Zuschlag. Bei einer neuen Biomasseheizung ist der Klimageschwindigkeitsbonus mit zusätzlichen Bedingungen verbunden.
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Wohnen Sie in Ihrem Einfamilienhaus oder in Ihrer Eigentumswohnung? Und verfügt Ihr Haushalt über maximal 40.000 € Jahreseinkommen? Dann beantragen Sie den Einkommensbonus von 30 Prozent!
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Wenn Sie jeden Bonus nutzen, können Sie keineswegs 85 Prozent der Kosten für die Maßnahme abdecken: Die Gesamtförderung ist auf 70 Prozent der Ausgaben für die Maßnahme beschränkt. Bei einem Einfamilienhaus werden bis zu 30.000 € Kosten gefördert. Demnach locken Zuschüsse bis zu 21.000 €.
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Die KfW fördert auch Eigentümer von mehreren Wohnungen. In einem Mehrfamilienhaus werden 30.000 € Höchstkosten lediglich für die erste Wohneinheit angesetzt. Für die zweite bis sechste Wohneinheit liegt die Grenze bei jeweils 15.000 €. Für jede weitere Wohneinheit werden 8.000 € Kosten berücksichtigt.
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Sofern Sie eine Biomasseanlage als neue Heizung wählen, sollte sie einen Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 einhalten: In diesem Fall zahlt die KfW einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 €. Für ein selbst genutztes Einfamilienhaus könnte die Gesamtförderung demnach von 21.000 € auf 23.500 € ansteigen.
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Bitte beachten Sie in der Richtlinie eine Extraregel für Mehrfamilienhäuser: »Betrifft die geförderte Maßnahme nicht alle Wohneinheiten des Gebäudes (beispielsweise Etagenheizung), so ist der anteilige Höchstbetrag einzuhalten, der sich auf die zu fördernden Wohneinheiten bezieht. Dabei verteilt sich der Höchstbetrag des Gebäudes auf alle Wohneinheiten im Gebäude zu gleichen Teilen«.
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Die Förderung kann über den Zuschuss hinauswachsen – für den Heizungsaustausch, aber auch etwa für Modernisierungen der Gebäudehülle: Zusätzlich bietet das KfW-Programm 358, 359 den günstigen »Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude«.
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Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus kann ein Zuschuss für den Heizungsaustausch den »Wohngebäude – Kredit« vom KfW-Programm 261 erweitern.
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