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Fördermittel 

    Fördermittelbeantragung

            Allgemein

Um Fördermittel beim BAfA und KfW nach BEG EM beantragen zu können, wird ein Energieeffizienz-Experte benötigt. Fördermittel können nur gewährt werden, wenn bei Antragstellung noch kein Auftrag an ein Fachunternehmen vergeben wurde. Ein Angebot sollte bereits vor der Fördermittelbeantragung eingeholt werden.

Ablauf

Schritt 1 – Prüfung 

Nach Prüfung des von Ihnen eingeholten Angebotes des Fachunternehmens, erstellen wir die technische Projektbeschreibung (TPB) und reichen diese bei der Förderstelle ein.

Schritt 2 – Umsetzung

Das Fachunternehmen setzt die Sanierungsmaßnahme (z. B. Fenstertausch) um.

Schritt 3 – Abschluss

Anschließend prüfen wir anhand von Fotos und einer Bescheinigung des Fachunternehmens, ob die Sanierungsmaßnahme förderfähig umgesetzt wurde. Des Weiteren erstellen wir einen technischen Projektnachweis (TPN) und reichen diesen bei der Förderstelle ein.

Vorteile

  • Beantragung erfolgt durch einen Energieeffizienz-Experten (bei den meisten Maßnahmen Pflicht)

  • Bis zu 50 % der Beantragungskosten werden vom BAfA/KfW übernommen

Kosten

Einfamilienhaus (bis 2 Wohnungen): ab 699,- €, Eigenanteil 349,50,- €

Mehrfamilienhaus (3 bis 5 Wohnungen): ab 990,- €, Eigenanteil 495,- €

Mehrfamilienhaus (6 bis 14 Wohnungen): ab 1.500,- €, Eigenanteil 750,- €

Mehrfamilienhaus (ab 15 Wohnungen): ab 100,- €/WE*, Eigenanteil 50,- €/WE

*WE = Wohneinheit/Wohnung

Heizungsförderung über KfW

  • Wie hoch ist die Förderung für den Heizungstausch ab dem 21. Juli 2026? Die Grundförderung von 30 % für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung bleibt bestehen. Der maximale Kostenansatz sinkt jedoch von 30.000 Euro auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Für die zweite bis sechste Wohneinheit sind jeweils 15.000 Euro, ab der siebten Wohneinheit 8.000 Euro förderfähig. Ab dem 1. Februar 2027 reduziert sich der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit alle sechs Monate um 750 Euro.

  • Welche Zuschüsse und Boni gibt es bei der neuen BEG-Förderung? Neben der Grundförderung können Eigentümer weiterhin verschiedene Boni erhalten. Der Einkommensbonus beträgt künftig 40 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro, 30 % bis 40.000 Euro und 10 % bis 50.000 Euro. Familien profitieren zusätzlich von einem Familienzuschlag, durch den sich die Einkommensgrenze je minderjährigem Kind um 10.000 Euro erhöht. Die maximale Gesamtförderung liegt grundsätzlich bei 70 % der förderfähigen Kosten, für einkommensschwächere selbstnutzende Eigentümer sogar bei 80 %.

  • Wie entwickelt sich der Klimageschwindigkeitsbonus? Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt zunächst bestehen, startet aber nur noch mit 16 % statt bisher 20 %. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und läuft damit schrittweise aus.

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