
Dr. Dipl.-Ing. J. Frank Weyermann
-staatlich zertifizierter Energieberater und Baugutachter für
- Wohngebäude und Nichtwohngebäude -
Ihre Energieberatung für Düren, Nideggen, Kreuzau, Zülpich, Bergheim, Euskirchen, Mechernich und die Voreifel

NEWS JANUAR 2026
Das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft als „Heizungsgesetz“ bezeichnet, soll laut Planungen der aktuellen Bundesregierung (Stand Dezember 2025) im Jahr 2026 abgeschafft und durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt werden.
Geplante Änderungen im Überblick
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Ablösung des GEG: Ein Entwurf für das neue Gesetz soll bis Ende Februar 2026 beschlossen werden.
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Mehr Technologieoffenheit: Das neue Gesetz soll flexibler und einfacher gestaltet sein. Es wird erwartet, dass strenge Fristen und das faktische Verbot reiner Öl- und Gasheizungen gelockert oder aufgehoben werden.
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Fokus auf Modernisierung: Statt starrer Vorgaben für Heizungstypen soll die energetische Modernisierung insgesamt technologieoffener gefördert werden.
Was gilt bis zur Neuregelung?
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Bis das neue Gesetz offiziell in Kraft tritt, gelten weiterhin die aktuellen Bestimmungen des GEG:
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Großstädte: Ab dem 30. Juni 2026 wird der Einbau von Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern verbindlich, sofern eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.
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Ölheizungsverbot: Nach bisheriger Rechtslage ist der Einbau neuer Ölheizungen ab 2026 nur noch in Kombination mit erneuerbaren Energien (Hybridlösungen) erlaubt.
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Detaillierte Informationen zu den aktuellen Übergangsfristen finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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Ihr
Dr. Jörg Frank Weyermann




